Verantwortungsvoll handeln

Mit den richtigen rechtlichen und ethischen Leitplanken:

  • schützen Sie Ihre Einrichtung vor Haftungsrisiken,
  • sichern Sie die Zustimmung Ihres Betriebsräte-Teams
  • und bauen Sie Vertrauen bei Mitarbeitenden und Bewohner:innen auf.

Datenschutz ist kein Hindernis

Beim Einsatz von KI treffen hochsensible Pflegedaten auf neuartige Technologien. Datenschutz ist dabei kein Hindernis, sondern Ihr Fundament für eine sichere Implementierung.

Die drei Säulen Ihrer rechtssicheren KI-Einführung

Damit Ihr KI-Projekt rechtlich und ethisch einwandfrei läuft, müssen Sie drei Bereiche von Anfang an beachten:

  • Bereich 1: Ethik und Verantwortung
  • Bereich 2: Recht und Haftung
  • Bereich 3: Datenschutz
Handschlag zweier Personen über einem unterschriebenen Vertrag, im Hintergrund Taschenrechner und Miniaturhäuser

Bereich 1: Ethik und Verantwortung

KI soll Pflegekräfte unterstützen – nicht die menschliche Beziehung ersetzen.

Beantworten Sie im Leitungsteam vorab vier ethische Kernfragen:

  • Transparenz: Verstehen alle Beteiligten (Mitarbeitende, Bewohner:innen und Angehörige), wo und wie KI eingesetzt wird?

  • Zuwendung: Bleibt trotz des KI-Einsatzes ausreichend Zeit für menschliche Interaktion?

  • Schutz vulnerabler Gruppen: Sind Menschen mit Demenz oder Einschränkungen besonders geschützt?

  • Kritische Reflexion: Ist Ihrem Team bewusst, dass KI-Modelle durch verzerrte Trainingsdaten Fehlannahmen treffen können?

Info

Die KI übernimmt niemals die rechtliche Verantwortung. Jede kritische Entscheidung muss durch eine qualifizierte Pflegefachkraft geprüft und freigegeben werden.

Mitarbeitende und Betriebsrat frühzeitig einbinden

Der Einsatz von KI verändert Rollen und Arbeitsabläufe. Wenn Mitarbeitende Überwachung oder Arbeitsplatzverlust befürchten, scheitert das Projekt.

  • Betriebsrat, Mitarbeitendenvertretung: Binden Sie diese Gremien ab Tag 1 ein. In Deutschland ist die Mitbestimmung über das Betriebsverfassungsgesetz und das Arbeitsschutzgesetz geregelt.
  • Kompetenzen aufbauen: Schulungsangebote zu technischem Grundwissen und ethischer Reflexion verhindern Fehlanwendungen und blindes Vertrauen in das System.

Erfahren Sie mehr dazu in Schritt 5.

Praxistipp

Investieren Sie in Ihr Team, nicht nur in die Software. Binden Sie Ihre Pflegekräfte von Tag 1 an in den Entscheidungsprozess ein.

Klären Sie intern vorab: Wie gehen wir mit Fehlern der KI um? Wann wird eine KI eingesetzt? Welche Daten werden verarbeitet? Wo liegen die Grenzen eines solchen Systems? Mehr dazu erfahren Sie in Schritt 2.

Kommunizieren Sie transparent, dass die Verantwortung stets beim Menschen bleibt. So nehmen Sie Unsicherheiten, erkennen die sich verändernde Rolle Ihres Teams wertschätzend an und sichern die Akzeptanz im Arbeitsalltag.

Bereich 2: Rechtliche Rahmenbedingungen

Der europäische EU AI Act reguliert KI-Systeme nach ihrem Risikopotenzial. Für Pflegeeinrichtungen gelten strenge Vorgaben, da Pflegedaten und gesundheitliche Bewertungen direkte Auswirkungen auf Menschen haben.

 

Wie der EU AI Act KI klassifiziert

Risikoklasse Bedeutung in der Pflege Beispiele Pflichten der Einrichtung

Inakzeptabel

Verboten.
Verletzungsgefahr für Grundrechte.

Manipulative Systeme, die Verhalten beeinflussen.

Einsatz komplett untersagt.

Hohes Risiko

Entscheidet über Gesundheit, Sicherheit oder Würde.

Sturzrisiko-Analysen, KI-Pflegestufenerfassung, Roboter.

Strenge Risikoprüfung, Transparenz, menschliche Aufsicht.

Begrenztes Risiko

KI-Systeme mit direkter Nutzerinteraktion.

Chatbots, KI-Sprachassistenten.

Informationspflicht: Nutzende müssen KI-Einsatz erkennen.

Minimales Risiko

Administrative Tools ohne Personenbezug.

Logistik- oder Dienstplanungs-Tools.

Keine besonderen Auflagen.

Was ist der EU AI Act? – Ein Podcast

Dieser Podcast wurde mithilfe von KI generiert. Die Inhalte wurden von Menschen erarbeitet und auf Korrektheit geprüft. (Stand: 14.09.2026)

Podcast zum Nachlesen

Den Podcast zum Nachlesen finden Sie in dieser Zusammenfassung.

Wenn Sie mehr über den EU AI Act erfahren möchten, finden Sie auf dieser Seite vom Future of Life Institute hilfreiche Infos und Werkzeuge.

Medizinprodukterecht (MDR)

Schätzt Ihre KI-Anwendung Gesundheitsrisiken ein (z. B. Sturz- oder Dekubitusanalysen) oder unterstützt sie Diagnosen, gilt sie meist als Medizinprodukt. Achten Sie zwingend auf eine gültige CE-Kennzeichnung des Anbieters.

Wenn Ihre KI‑Anwendung medizinische Funktionen übernimmt, muss sie die MDR‑Anforderungen erfüllen – zusätzlich zu den Vorgaben von DSGVO und EU AI Act. So bleibt die KI sicher, rechtskonform und zum Wohl Ihrer Bewohner:innen.

Bereich 3: Datenschutz nach DSGVO umsetzen

Gesundheitsdaten zählen nach Artikel 9 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) zu den besonders schützenswerten Daten. Vermeiden Sie Daten-Wildwuchs und binden Sie Ihren Datenschutzbeauftragten (DSB) von Anfang an ein.

Praxistipp

Sollten Sie keinen internen Datenschutzbeauftragten haben, ziehen Sie sich unbedingt externe Hilfe bei diesem komplexen Thema heran. Der DSB hilft Ihnen bei allen relevanten Punkten:

  • Anbieter prüfen und Verträge (wie den Auftragsverarbeitungsvertrag, AVV) schließen
  • Risiken bewerten
  • Rechtssichere Einwilligungen von Bewohner:innen, Angehörigen oder Betreuer:innen einholen
  • Regelmäßige Prüfungen des KI-Systems

Die 5 wichtigsten DSGVO-Schritte

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) schließen

Stellen Sie sicher, dass ein rechtsgültiger AVV mit dem Software-Anbieter vorliegt.

Speicherort prüfen

Werden Daten lokal, in einer deutschen Cloud, auf EU-Servern oder in einem Drittland (z. B. USA) verarbeitet?

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchführen

Bei Hochrisiko-Systemen Pflicht nach Art. 35 DSGVO. Ihr DSB unterstützt Sie dabei.

Einwilligungen einholen

Informieren Sie Bewohner:innen bzw. deren gesetzliche Vertretung verständlich und holen Sie erforderliche Zustimmungen ein.

Datensparsamkeit einhalten

Achten Sie strikt auf Datenminimierung (Art. 5 DSGVO) – verarbeiten Sie nur Daten, die für den Zweck zwingend notwendig sind.

Pflegekraft im Gespräch mit einer Bewohnergruppe im Sitzkreis in einem hellen Aufenthaltsraum

Wer entscheidet was? Zuständigkeiten für Digitalisierung, Datenschutz und Pflege

In Partnerprojekten zeigte sich: Die größte Verzögerung entsteht meist nicht durch die Technik, sondern durch fehlende rechtliche Abstimmungen. Welche Institutionen in Deutschland und Dänemark in diesem Kontext relevant wären, zeigt die nachfolgende Tabelle:

Bereich Deutschland Dänemark

Rechtliche Grundlage

Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG), Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) sowie Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)/Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Serviceloven, Sundhedsloven, General Data Protection Regulation (GDPR)/Danish Data Protection Act

Datenschutz

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) und Landesdatenschutzbehörden

Datatilsynet

IT-Sicherheit

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Styrelsen for Samfundssikkerhed

Pflege

Bundesministerium für Gesundheit (BMG); Umsetzung durch Länder und Pflegekassen

Børne-, Ældre- og Boligministeriet; Umsetzung durch die Kommunen

Digitalisierung

Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)

Digitaliserings Ministeriet

Gemeinsame europäische Regeln – unterschiedliche Praxis

Im deutsch-dänischen Austausch in unserem Forschungsprojekt Care-AI zeigte sich schnell: Obwohl beide Länder denselben europäischen Regeln unterliegen, gehen Pflegeeinrichtungen sehr unterschiedlich mit Künstlicher Intelligenz, Datenschutz und rechtlichen Vorgaben um.

In der Praxis sorgen offene Fragen und rechtliche Interpretationsspielräume nach wie vor für große Unsicherheit.

Nutzen Sie daher – wo möglich – behördliche Testräume („Regulatory Sandboxes“), um Vorhaben rechtssicher zu erproben.

Ihre Checkliste für die Umsetzung

Nutzen Sie diese Checkliste für den Start von Schritt 3:

  • Erfüllt:

    Datenschutzbeauftragte:r (DSB) ist ab der Planungsphase eingebunden.

  • Erfüllt:

    Betriebsrat / Mitarbeitendenvertretung ist offiziell informiert und beteiligt.

  • Erfüllt:

    Risikoklasse nach EU AI Act ist bestimmt.

  • Erfüllt:

    AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag) und gegebenenfalls DSFA (Datenschutz-Folgenabschätzung) sind vollständig dokumentiert.

  • Erfüllt:

    Nutzungsrichtlinien und klare Prüfpflichten für Fachkräfte stehen fest. Mindestens eine qualifizierte Pflegekraft muss jede kritische Entscheidung kontrollieren.

  • Erfüllt:

    Schulungsplan für das Pflegeschulungsteam ist ausgearbeitet.

  • Erfüllt:

    Risikomanagement steht fest: Ein technisches Dossier erstellen und Verantwortlichkeiten festlegen. Es gibt ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung und Neubewertung von Risiken, Datenschutzanforderungen und rechtlichen Vorgaben.

  • Erfüllt:

    DSGVO ist erfüllt. Technische und organisatorische Maßnahmen schützen sensible Daten.

Ihr Ergebnis nach diesem Schritt

  • Erfüllt:

    Sie haben die gesetzlichen und ethischen Rahmenbedingungen für Ihre Einrichtung geklärt.

  • Erfüllt:

    Ihr Projekt ist rechtlich abgesichert.

  • Erfüllt:

    Die Gremien sind eingebunden.

  • Erfüllt:

    Ihr Team ist auf den verantwortungsvollen Umgang vorbereitet.

Wie es jetzt weitergeht

Die rechtlichen Leitplanken stehen und der Rahmen ist gesteckt? Als Nächstes geht es an die Marktauswahl: Erfahren Sie in Schritt 4: Konzeptentwicklung, wie Sie passende Software-Partner finden, Schnittstellen prüfen und Verträge sicher verhandeln.

Quellen